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AERZTE-MERKBLATT FUER DIE EIGENBLUTSPENDEDem überweisenden Arzt kommt eine oft unterschätzte Verantwortung
zu, er sollte nur Patienten anmelden, die mit grosser Wahrscheinlichkeit
Blut benötigen und die die medizinischen Kriterien für die Spendetauglichkeit
erfüllen. Kriterien für die Spendetauglichkeit sind: • Ein guter körperlicher und psychischer Allgemeinzustand Absolute Kontraindikationen sind:• Generalisierte, infektiöse Krankheiten Terminierung der EigenblutspendenNach erfolgter Anmeldung des Patienten durch den verschreibenden Arzt
(das benötigte Formular kann bei uns bezogen werden), wird der Patient
durch den Blutspendedienst aufgeboten. Für die Vergabe der Spendetermine
gelten folgende Richtlinien: Information und Einverständniserklärung des PatientenDem Patienten wird mit dem Aufgebot zur Eigenblutspende auch ein kombiniertes Merk-/ Einwilligungsblatt geschickt. Beurteilung der Spendefähigkeit der Patienten durch unseren SpendearztVor der ersten Spende wird unser Spenderarzt sich über den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten informieren und die Spendefähigkeit überprüfen. Dem Spendearzt ist es vorbehalten, nach Rücksprache mit dem anmeldenden Arzt, die Durchführung der Eigenblutspende aus medizinischen Gründen abzulehnen oder abzubrechen. Labor-UntersuchungenGemäss dem Bundesbeschluss zur Kontrolle von Blut und Blutprodukten
müssen für alle Eigenblutspenden folgende Labor-Untersuchungen
durchgeführt werden: BlutprodukteAls Standartprodukt wird filtriertes, leukozytendepletiertes Vollblut
in CPDA-1 Stabilisatorlösung hergestellt. VersandDie Blutprodukte werden von unserer Blutbank vor dem Operationstermin an das Labor des jeweiligen Spitals geliefert. VerrechnungDie Eigenblutentnahmen und die Laborleistungen werden direkt den Patienten
in Rechnung gestellt. Die Kosten betragen ca. Fr. 270.- pro Spende, zuzüglich
zusätzliche Analysen wie z.B. Bestätigungstests usw. Die Eigenblutspende
wird auch wenn keine Rücktransfusion stattfindet, verrechnet. Falls
die Eigenblutspenden nicht durchgeführt werden können, werden
ca. Fr. 40.- Umtriebsentschädigungen erhoben. |