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AERZTE-MERKBLATT FUER DIE EIGENBLUTSPENDE

Dem überweisenden Arzt kommt eine oft unterschätzte Verantwortung zu, er sollte nur Patienten anmelden, die mit grosser Wahrscheinlichkeit Blut benötigen und die die medizinischen Kriterien für die Spendetauglichkeit erfüllen.
Ein festgelegter Operationstermin ist Bedingung.
Der Patient sollte darüber informiert werden, dass die Eigenblutspende zusätzliche notwendige Transfusionen mit Fremdblut nicht ausschliesst. Patientenmerkblatt zur Eigenblutspende.pdf
Der überweisende Arzt bestätigt mit der Anmeldung seines Patienten zur Eigenblutspende, ihn über den Ablauf informiert zu haben und dass dessen Spendefähigkeit gemäss den untenstehenden Kriterien entspricht. Anmeldung zur Eigenblutspende.pdf

Kriterien für die Spendetauglichkeit sind:

• Ein guter körperlicher und psychischer Allgemeinzustand
• Geeignete Kubitalvenen
Alter: 18 – 65-jährig. Jugendliche je nach Entwicklung auch schon früher. Bei sehr gutem Allgemeinzustand bis
Blutspendenmaximal 80 Jahre
Körpergewicht: minimal 35 kg
Blutdruck: < 180/110 mmHg
Fieber: < 37,5°C
Hämoglobin: vor der 1. Spende > 120 g/l, vor den weiteren Spenden > 110 g/l

Absolute Kontraindikationen sind:

• Generalisierte, infektiöse Krankheiten
• Zahnbehandlungen, weniger als 72 Std. zurückliegend
• Herzkreislauferkrankungen (Angina pectoris, Myokardinfarkt)
• Zerebrale Durchblutungsstörungen
• Schwere obstruktive und restriktive Lungenerkrankungen
• Epilepsie
• Tumorkrankheiten
• Antikoagulation

Terminierung der Eigenblutspenden

Nach erfolgter Anmeldung des Patienten durch den verschreibenden Arzt (das benötigte Formular kann bei uns bezogen werden), wird der Patient durch den Blutspendedienst aufgeboten. Für die Vergabe der Spendetermine gelten folgende Richtlinien:
Der Spendeintervall beträgt 1 Woche
Die letzte Spende wird spätestens 1 Woche vor der geplanten Operation durchgeführt

Information und Einverständniserklärung des Patienten

Dem Patienten wird mit dem Aufgebot zur Eigenblutspende auch ein kombiniertes Merk-/ Einwilligungsblatt geschickt.

Beurteilung der Spendefähigkeit der Patienten durch unseren Spendearzt

Vor der ersten Spende wird unser Spenderarzt sich über den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten informieren und die Spendefähigkeit überprüfen. Dem Spendearzt ist es vorbehalten, nach Rücksprache mit dem anmeldenden Arzt, die Durchführung der Eigenblutspende aus medizinischen Gründen abzulehnen oder abzubrechen.

Labor-Untersuchungen

Gemäss dem Bundesbeschluss zur Kontrolle von Blut und Blutprodukten müssen für alle Eigenblutspenden folgende Labor-Untersuchungen durchgeführt werden:
HbsAg
HCV-Antikörper
HIV 1+2 Antikörper
ALAT
TPPA (Syphilis)
Weiterführende Untersuchungen erfolgen entsprechend nach Ergebnissen der Routineanalysen.
Bei reaktiven Resultaten wird ein Bestätigungstest durchgeführt. Falls dieser Konfirmationstest reaktiv oder fraglich reaktiv ist, müssen die Blutprodukte vernichtet werden. In diesem Fall wird das Eigenblutspende-Programm abgebrochen, der verschreibende Arzt wird von uns informiert.

Blutprodukte

Als Standartprodukt wird filtriertes, leukozytendepletiertes Vollblut in CPDA-1 Stabilisatorlösung hergestellt.
Leukozytengehalt: < 1 x 106 pro Einheit
Volumen: 300 – 550 ml
Verfall : 35 Tage nach der Entnahme.
Lagerung: ununterbrochen zwischen +2°C und +6°C
Auf speziellen Wunsch können wir selbstverständlich auch Erythrozyten-Konzentrate und frisch gefrorenes Plasma herstellen (bitte bei Überweisung des Patienten angeben).

Versand

Die Blutprodukte werden von unserer Blutbank vor dem Operationstermin an das Labor des jeweiligen Spitals geliefert.

Verrechnung

Die Eigenblutentnahmen und die Laborleistungen werden direkt den Patienten in Rechnung gestellt. Die Kosten betragen ca. Fr. 270.- pro Spende, zuzüglich zusätzliche Analysen wie z.B. Bestätigungstests usw. Die Eigenblutspende wird auch wenn keine Rücktransfusion stattfindet, verrechnet. Falls die Eigenblutspenden nicht durchgeführt werden können, werden ca. Fr. 40.- Umtriebsentschädigungen erhoben.

Es wird dem Patienten empfohlen, bei seiner Krankenkasse die Rückvergütung abzuklären.

Druckversion Aerztemerlblatt Eigenblutspende